Wer ist wer?

Die Vollversammlung zählt 71 SenatorInnen, davon 40 direkt gewählte, 21 von den Gemeinschaftsparlamenten bestimmte und 10 kooptierte SenatorInnen. Hinzu kommen die SenatorInnen von Rechts wegen Prinz Philippe, Prinzessin Astrid und Prinz Laurent, die ihren Eid als Senator/in abgelegt haben.

Gesetzestexte, die in der Plenarsitzung behandelt werden, werden erst in einem der Ausschüsse des Senats vorbereitet. Neben den sechs ständigen Ausschüssen kann der Senat spezielle Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Beratungskomitees,Untersuchungskommissionen oder, in Zusammenarbeit mit der Kammer, gemischte Ausschüsse einberufen. Ein ständiger Ausschuss zählt 17 Senatoren. Seine Zusammensetzung entspricht der proportionalen Verteilung in der Vollversammlung.

Das Büro des Senats besteht aus dem Präsidenten, den drei Vizepräsidenten, den Vorsitzenden der Fraktionen, die in den ständigen Ausschüssen tagen und den Quästoren.

Die Mitglieder des Büros werden zu Beginn jeder Legislaturperiode und zu Beginn jedes parlamentarischen Jahres von den Senatoren gewählt. Im Prinzip versammelt sich das Büro jede Woche um die Arbeiten des Senats festzulegen. Es bespricht die Tagesordnung der Plenarsitzung und der Versammlungen der Auschüsse, sowie die Liste der Redner und die Redezeit, die jedem von ihnen zur Verfügung steht. Ein Mitglied der föderalen Regierung ist eingeladen, an den Besprechungen über die Tagesordnung teilzunehmen. Das Büro ernennt die Mitarbeiter des Senats auf Vorschlag des Kollegiums der Quästoren und kann sie aus dem Amt entlassen.

Das Kollegium der Quästoren setzt sich aus drei Senatoren zusammen, die ebenfalls im Büro tagen. Das Kollegium sorgt für die materielle Führung des Senats. Es berät das Büro, vor allem in Sachen Ernennung, Kündigung und Gehaltsstufe der Belegschaft, Zuschüsse für die Sekretäre der Fraktionen, Unterhalt und Schutz des Gebäudes und Informatisierung der Dienste. Es verwendet also viel Zeit und Mühe auf die finanzielle Leitung des Senats.

Die Senatoren gehören verschiedenen Fraktionen an. Eine Fraktion versammelt die Senatoren, die der gleichen Partei angehören. Die Fraktionen bereiten die parlamentarische Arbeit vor. Jede Woche verteilen sie die Aufgaben an ihre Mitglieder und entscheiden über das Einreichen von Gesetzesvorschlägen, Evokationsanfragen, Fragen und Abstimmungen. Die allgemeine Regel besagt, dass der Fraktionsvorsitzende den Standpunkt der Fraktion ausdrückt.

Der Senat ordnet auch einige seiner Mitglieder an interparlamentarische Organisationen ab, wie zum Beispiel an die Westeuropäische Union (WEU) oder an die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Um seine Mission richtig erfüllen zu können, braucht der Senat eine effiziente verwaltungstechnische und logistische Unterstützung. Diese wird durch die Dienste des Senats gesichert. Etwa 300 Mitarbeiter stehen unter der Direktion des Generalseketärs.


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