Die Zusammensetzung des Senats

Von 71 SenatorInnen werden 40 direkt gewählt, 21 werden durch die Parlamente der verschiedenen Gemeinschaften bezeichnet und 10 werden kooptiert.

Die Wählerschaft bestimmt 40 SenatorInnen

Zur Wahl der 40 direkt gewählten SenatorInnen wird die Wählerschaft – wie bei den Wahlen des europäischen Parlaments - in zwei Wahlkollegien aufgeteilt. Das französischsprachige Kollegium wählt 15 SenatorInnen und das niederländischsprachige 25.

Diese SenatorInnen werden am gleichen Tag wie die Abgeordneten gewählt für eine Dauer von 4 Jahren.

Die Gemeinschaftsparlamente bestimmen 21 Senatoren

Das Parlement de la Communauté française und das Vlaams Parlement bezeichnen jeweils 10 SenatorInnen aus ihren Reihen. Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestimmt eines seiner Mitglieder zum Senator. Diese 21 SenatorInnen der Gemeinschaften erfüllen also ein doppeltes Mandat.

Die direkt gewählten SenatorInnen und die GemeinschaftssenatorInnen kooptieren 10 SenatorInnen

Die französischsprachigen SenatorInnen der oben genannten Gruppen (direkt gewählte + GemeinschaftssenatorInnen) kooptieren 4 Senatoren.

Die niederländischsprachigen SenatorInnen dieser beiden Gruppen kooptieren 6 SenatorInnen.

Die Anzahl kooptierter SenatorInnen, die jede Fraktion bestimmen darf, wird nach dem Prinzip der proportionalen Vertretung bestimmt.

Die SenatorInnen von Rechts wegen

Hierbei handelt es sich um die Kinder des Königs, die mindestens 18 Jahre alt sind oder, in deren Ermangelung, die belgischen Nachkommen des zur Herrschaft berufenen Zweiges der Königlichen Familie.

Theoretisch sind die SenatorInnen von Rechts wegen mit 21 Jahren stimmberechtigt. In Wirklichkeit stimmen sie aber nicht ab. Ihre Anwesenheit wird auch nicht berücksichtigt, wenn es darum geht das Quorum zu erreichen. Damit eine Wahl gültig ist, müssen also mindestens 36 von 71 SenatorInnen anwesend sein. Seine Königliche Hoheit Prinz Philippe, Ihre Königliche Hoheit Prinzessin Astrid und Seine Königliche Hoheit Prinz Laurent haben Ihren Eid als SenatorIn abgelegt.


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Senat

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Tel.: 02/501.78.49 – Fax.: 02/501.79.31

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